17.08.2021

17.08.2021 - Energieeffizienz

Co2-Steuer: Heizen wird teurer

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Unternehmen, die mit Brennstoffen wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas handeln, müssen seit Anfang des Jahres eine Co2-Steuer begleichen. Derzeit wird eine Abgabe von 25 Euro pro Tonne fällig, die bis 2025 auf 55 Euro pro Tonne ansteigt. Ab 2026 sollen dann mindestens 55 Euro pro Tonne gezahlt werden, höchstens jedoch 65 Euro. Die Kosten werden von den Unternehmen auf die Verbraucher umgelegt. Das führt beispielsweise zu höheren Tank- und Gasrechnungen. Das Autofahren und Heizen wird also teurer.

Auf dem Internetportal „Energie-Tipp“ wird Verbrauchern dazu geraten, die Mehrkosten für das Heizen mithilfe eines interaktiven Rechners der Verbraucherzentrale zu berechnen. Mit diesem können Verbraucher die Mehrkosten unter anderem anhand von ihrer Wohnfläche berechnen lassen. Die zu erwartenden Mehrkosten für eine 100 Quadratmeter große Immobilie, die mit Gas beheizt wird, belaufen sich so beispielsweise von 90,14 Euro im Jahr 2021 über 126,60 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 198,30 Euro im Jahr 2025. Wird mit Öl geheizt, belaufen sich die Mehrkosten von 118,70 Euro im Jahr 2021 über 166,18 Euro im Jahr 2023 bis hin zu 261,15 Euro im Jahr 2025.

Durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage können – langfristig gesehen – Kosten gespart werden. In diesem Zusammenhang weist das Internetportal „Energie-Tipp“ darauf hin, dass Maßnahmen zur Heizungserneuerung staatlich gefördert werden und dass durch sparsames Heizen und Rad- statt Autofahren Kosten gespart werden können. Zum Hintergrund: Durch die Co2-Steuer soll ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Bundesregierung hatte zuletzt mit der Änderung des Klimaschutzgesetztes die Klimaschutzvorgaben verschärft und sich das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt.

Quelle: energie-tipp.de/Verbraucherzentrale

16.08.2021 - Guter Rat

Gesetz: Neue Anforderungen an Mietspiegel

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Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Dies geht aus dem „Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG)“ hervor. Ziel dieses Gesetzes ist es laut Bundesregierung unter anderem, eine rechtssichere und zuverlässige Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gewährleisten. Im MsRG werden daher unter anderem Aspekte genannt, die künftig bei der Erstellung eines Mietspiegels berücksichtigt werden müssen.

So müssen Eigentümer und Mieter den zuständigen Behörden zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels nun unter anderem Auskunft über die Miethöhe sowie zur Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung geben. Diese Auskunftspflicht ist neu eingeführt worden. Der Mietspiegel dient unter anderem als wichtiges Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten. Diese geben Eigentümern Aufschluss darüber, ob sie die Miete anheben dürfen oder nicht und liefern auch Mietern wichtige Informationen darüber, ob ihre Miete gerechtfertigt ist.

Bislang sind Mietspiegel alle zwei Jahre mithilfe von Umfragedaten erstellt worden. Die Teilnahme an der Umfrage erfolgte freiwillig. Diese Methode birgt jedoch Nachteile, weil die Ergebnisse dadurch verzerrt werden können. Nehmen beispielsweise aus einer gemischten Wohngegend überwiegend Gutverdienende an der Umfrage teil, die sich teure Wohnungen leisten können, werden die Ergebnisse verfälscht. Auch nun sollen die Daten alle zwei bzw. vier Jahre (qualifizierter Mietspiegel) erhoben werden. Neben den qualifizierten Mietspiegeln wird es weiterhin auch die einfachen Mietspiegel geben, die nur eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten liefern. Damit wird kleineren Kommunen entgegengekommen.

Quelle: MsRG/bundesregierung.de

13.08.2021 - Leben & Wohnen

Immobilienfinanzierung: Kredite und Zinsen im Vergleich

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Wer ein Haus kaufen oder bauen möchte, kann zurzeit mit niedrigen Zinsen rechnen. Die Stiftung Warentest unterstützt Kaufinteressenten beim Zinsvergleich. Mit einem kostenlosen Rechner und einer 12-Schritte-Anleitung können monatlich Zinsen verglichen werden. Ein großer Kreditvergleich hilft zudem, die für sich beste Variante bei der Finanzierung des Eigenheims zu finden.

Dank der 12-Schritte-Anleitung können Kaufinteressenten ausrechnen, wie hoch der Preis der Immobilie höchstens sein darf, um eine optimale Immobilienfinanzierung zu gewährleisten. Dazu lässt sich die maximale Kredithöhe und die monatliche Kreditrate ausrechnen, die nicht überschritten werden sollte. Zudem stellt die Stiftung Warentest die Zinssätze von insgesamt 70 Banken, Kreditvermittlern und Versicherern zum Vergleich zur Verfügung.

Ebenso finden Kaufinteressenten einen Überblick über die Kreditbedingungen der Baufinanzierer sowie die Kreditkonditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer noch in den Anfängen steht und sich gerade erst einen Überblick darüber verschafft, welche Art von Immobilie es werden soll, findet zudem einen aktuellen Report der Immobilienpreise aus 115 Städten in Deutschland.

Quelle: Stiftung Warentest